Geschäftsführern biete ich eine umfassende Beratung bei allen im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis auftretenden Fragen. Für Geschäftsführer gelten zahlreiche arbeitsrechtliche Besonderheiten. Einer vorausschauenden Gestaltung des Dienstvertrages kommt daher eine große Bedeutung zu. Gerne berate ich Sie bereits im Rahmen der Vertragsgestaltung, beispielsweise zu folgenden Themen:
Daneben gilt es die Haftungsrisiken (Stichwort D&O-Versicherung) ausreichend abzusichern und sozialversicherungsrechtliche Fragen zu klären. Im Rahmen Ihres laufenden Dienstverhältnisses oder bei dessen Beendigung unterstütze ich Sie ebenfalls bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.