Arbeitsrecht für Geschäftsführer

Geschäftsführern biete ich eine umfassende Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis. Für Geschäftsführer gelten arbeitsrechtliche Besonderheiten, insbesondere ist das Arbeitsrecht auf Geschäftsführer in weiten Teilen nicht anwendbar. Einer vorausschauenden Gestaltung des Dienstvertrages kommt daher eine hohe Bedeutung zu, um spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Gerne berate ich Sie bereits im Rahmen der Vertragsgestaltung, beispielsweise zu folgenden Themen:

  • Dauer und Kündigung des Dienstvertrages
  • Vergütung (Bonus, Prämie, Tantieme, Aktienoptionen, Dienstwagen)
  • Urlaub
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Arbeitszeit
  • Wettbewerbsverbote
  • Altersvorsorge 

Daneben gilt es die Haftungsrisiken (Stichwort D&O-Versicherung) ausreichend abzusichern und sozialversicherungsrechtliche Fragen zu klären. Im Rahmen Ihres laufenden Dienstverhältnisses oder bei dessen Beendigung unterstütze ich Sie ebenfalls bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.